Ihre Buchung,
welche zwischen uns als Vertrag gilt, gestattet uns Ihre Jagd
bei den rumänischen Forstbehörden fest einzuplanen und gewissenhaft
vorzubereiten.
Unsere Firma
ist Vermittler der Jagd und sorgt für gute Reviere, gewissenhafte
Jagdorganisation, gute Unterkunft und Verpflegung. Jagdveranstalter
ist die rumänische Forstverwaltung.
Da die Jagd in
freier Wildbahn erfolgt, können die Jagdveranstalter keine Garantien
auf Wertezahl der Trophäen und die Dichte des Wildbestandes gewähren.
In Katastrophenfällen (Überschwemmungen, Sturm, dichter Nebel,
innere Unruhen, Krieg u.a.) wird für die Nichtausführung des Jagdprogramms
keine Verantwortung übernommen. Wenn aus diesen Gründen das Jagdprogramm
verlängert wird, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
Jeder Jäger ist
verpflichtet sein Waffenschein und Waffenbesitzkarte sowie die
Auslandjagdhaftpflichtversicherung mit sich zu führen. Vermittler
und Veranstalter haften nicht für Jagdunfälle. Der Jäger ist verpflichtet
sich an das rumänische Jagdgesetz und die Regeln der Jagdveranstalter
zu halten. Mitgeführt dürfen zwei Langwaffen mit je 100 Patronen.
Kurzwaffen sind verboten.
Die Abschußgebühr
in der Schonzeit erhöht sich um 100%, die Trophäe darf in diesem
Fall nicht ausgeführt werden.
Reklamationen
jedwelcher Art werden nur dann berücksichtigt, wenn sie während
oder gleich nach der Jagd der zuständigen rumänischen Forstverwaltung
gemacht werden. Austragungsort jedwelchen eventuellen Rechtsstreit
ist das Amtsgericht Timisoara in Rumänien.
Nach
Beendigung der Jagd und Bewertung der Trophäen wird das Jagdprotokoll
verfaßt und jeder Jäger erhält seine Rechnung. Bezahlt wird
in Euro bar oder per Scheck, Anschweißgebühr wird nur für angeschweißtes
Wild berechnet, für gefundenes gilt der Abschußpreis
Trophäen über die unten angegebenen
Wertezahlen können vom Jagdveranstalter zurückbehalten werden,
in welchem Fall die Abschußgebühren nur 5-10% betragen.